Impressum
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit Kunden, im Folgenden Auftraggeber genannt, von Signe Viergutz (alias „die Wortvergolderin“), im Folgenden Auftragnehmerin genannt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit Auftragserteilung als anerkannt. Mögliche weitergehende Vereinbarungen bedürfen der Textform.
- Die Auftragnehmerin erbringt Korrektorats- und Lektoratsleistungen sowie individuelles Schreibcoaching.
- Ein Auftrag für Lektorat und Korrektorat gilt als erteilt, sobald das zuvor erstellte Leistungsangebot der Auftragnehmerin durch den Auftraggeber in Textform angenommen wurde. Der vereinbarte Liefertermin gilt nur unter der Voraussetzung, dass der Auftragnehmerin alle für die Erfüllung des Auftrags notwendigen Dateien und Informationen fristgerecht zur Verfügung gestellt wurden. Ein Auftrag für das individuelle Schreibcoaching gilt als erteilt, wenn ein einmaliges ca. 15-minütiges Vorgespräch (kostenfrei) stattgefunden hat und sich Auftragnehmerin und -geber in Textform auf einen Termin geeinigt haben.
- Bei Entzug eines bereits erteilten Auftrags ohne Gründe, die die Auftragnehmerin zu verschulden hat, können Ausfallhonorare anfallen. Die Details werden im Angebot aufgeführt. Sollte die Auftragnehmerin einen Auftrag nach Erteilen nicht erfüllen können, so teilt sie dies dem Auftraggeber unverzüglich mit und schlägt alternative vertrauenswürdige Dienste mit vergleichbarem Kostenrahmen vor. Eventuell geleistete Vorabzahlungen werden bei Nichterbringung der Leistung vollständig durch Auftragnehmerin erstattet.
- Die Auftragnehmerin hat das Recht, Korrektorats- und Lektoratsaufträge in Zusammenarbeit mit Hilfspersonen zu erledigen. Die Verantwortung für die Qualität der Arbeit bleibt bei ihr. Die Auftragnehmerin garantiert, dass die zu bearbeitenden Texte weder in Gänze noch absatzweise von einer KI bearbeitet werden. Allenfalls werden einzelne Zweifelsfälle mit geeigneten KIs geprüft, die letzte Entscheidung liegt bei der Auftragnehmerin. Sensible Daten, die z.B. Rückschlüsse auf den Auftraggeber zulassen oder sonst der Geheimhaltung unterliegen könnten, werden vor der Eingabe entfernt. Insgesamt beträgt der mögliche Beitrag von KI am Korrektur- oder Lektoratsprozess maximal 1 %.
- Korrektorat:
- Alle Korrekturen werden nach den jeweils gültigen Rechtschreib-, Grammatik-, Syntax- und Zeichensetzungsregeln vorgenommen. Sonderschreibweisen werden berücksichtigt, sofern der Auftragnehmerin entsprechende Richtlinien zur Verfügung gestellt werden. Bei Word-Dokumenten werden Fehler im Änderungsmodus korrigiert, Vorschläge als Kommentar geschrieben. PDFs werden im Bearbeitungsmodus korrigiert. Auch eine Korrektur in Papierform unter Verwendung der üblichen Korrekturzeichen ist möglich. Für Bearbeitungen in CMS ist die kurzfristige Erreichbarkeit des Auftraggebers nach der Freischaltung erforderlich, um das erfolgreiche Einloggen und die Bearbeitbarkeit der Inhalte zu gewährleisten.
- Ziel des Korrektorats ist, den Ursprungstext so weit wie möglich von Fehlern zu befreien. Eine Garantie für hundertprozentige Fehlerfreiheit kann grundsätzlich nicht gegeben werden. Ein Text gilt als korrigiert, wenn mindestens 95 % der Fehler korrigiert wurden. Verbleiben mehr als 5 % unkorrigiert, so liegt ein Mangel vor. Mängel müssen spätestens 5 Werktage nach Lieferung gemeldet werden; der Auftragnehmerin ist eine Frist zur Behebung der Mängel zu setzen. Sollte diese nicht eingehalten werden können, ist eine angemessene Minderung des Honorars möglich.
- Eine ungewöhnlich hohe Anzahl an Fehlern im Ursprungstext kann die Korrekturleistung beeinträchtigen. In diesen Fällen wird die Auftragnehmerin dazu Rückmeldung geben, sobald sie den zu korrigierenden Text erstmalig eingesehen hat. Für weitere Korrekturläufe oder ein Vier-Augen-Korrektorat kann dann ein Zuschlag geleistet werden; alternativ akzeptiert der Auftraggeber, dass eine geringfügig höhere Anzahl an Fehlern im Text verbleibt, ohne dass die als Mangel gilt.
- Für Fehler haftet die Auftragnehmerin bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, und zwar maximal in Höhe des Auftragswerts.
- Lektorat: Das Lektorat umfasst Anmerkungen zum Stil und, nach Absprache, auch zum Inhalt. Diese Anmerkungen werden als Kommentar eingefügt. Sie sind als Anregung und Vorschläge zu verstehen. Ein zusammenfassendes Kurzgutachten zum persönlichen Schreibstil kann gesondert angefordert werden und wird im Angebot aufgeführt. Im inhaltlichen Lektorat ist ein solches Kurzgutachten im Leistungsumfang enthalten. Der Text gilt als lektoriert, wenn er in seiner Gesamtheit gelesen und gewissenhaft an allen auffälligen Stellen konstruktiv kommentiert und auf dem vereinbarten Weg zurückgesandt wurde. Eine Haftung ist ausgeschlossen.
- Lektorat und Korrektorat: Der Auftraggeber versichert mit Auftragserteilung, dass alle erforderlichen Rechte zur Bearbeitung der Texte bei ihm liegen.
- Schreibcoaching: Die Ziele eines Schreibcoachings werden individuell vereinbart. Sie können sowohl schreibhandwerkliche Themen wie Inhalt und Strukturierung als auch Themen zum Schreibprozess enthalten, wie Zeitstrukturierung, Blockaden oder Schreibfluss. Die Umsetzung des besprochenen Vorgehens erfolgt in Eigenregie, eine Haftung ist ausgeschossen.
- Die Auftragnehmerin bemüht sich grundsätzlich um Termintreue. Für Verzögerungen durch höhere Gewalt übernimmt sie keine Haftung. Über einen eventuellen Leistungsverzug informiert sie den Auftraggeber so schnell wie möglich. Der Auftraggeber ist berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Für ausgefallenes Schreibcoaching, das die Auftraggeberin zu verantworten hat, bietet sie zeitnah einen Ersatz an. Die Auftragnehmerin behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
- Über die Texte und alle weiteren Tatsachen, die der Auftragnehmerin über den Auftraggeber im Zuge der Zusammenarbeit bekannt werden, verpflichtet sich die Auftragnehmerin zu Stillschweigen.
- Nur diejenigen Daten des Auftraggebers werden gespeichert, die für die Abwicklung des Auftrags inklusive Rechnungstellung erforderlich sind. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben.
- Sind oder werden Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, z.B., weil sie rechtlich nicht zulässig sind oder anderweitige Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin geschlossen werden, so wird die Wirksamkeit der verbleibenden Regelungen nicht berührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Hamburg.
Kontakt
E-Mail: schreib[]diewortvergolderin.de
Tel: 0170 108 42 73